11/13 BVD 110/2020/195 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Entscheid der Gemeinde Pieterlen vom 4. September 2020 und die Verfügung des AGR vom 18. August 2020 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1800.-- werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.