Dennoch erging der vorliegende Beschwerdeentscheid innerhalb einer verhältnismässig kurzen Behandlungsfrist von rund fünf Monaten seit Beschwerdeeingang bei der BVD. Auch der Antrag, Termine und Fristen genau festzulegen, wurde im Rahmen der Verfahrensinstruktion entsprochen, indem das Rechtsamt Fristen setzte und die Verfahrensschritte, namentlich den Entscheid, auf einen bestimmten Zeitraum ankündigte. Weitergehende Ansprüche hat der Beschwerdeführer nicht. Die Verfahrensanträge des Beschwerdeführers werden daher abgewiesen, soweit sie nicht ohnehin als erfüllt zu betrachten sind.