oder Anlage der Fall sein.29 Der Beschwerdeführer verlangt die Verfahrensbeschleunigung aufgrund der seit Einreichung seines ursprünglichen Baugesuchs im Jahr 2017 verstrichenen Zeit. Eine lange vorin-stanzliche Verfahrensdauer rechtfertigt jedoch keine besondere Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens, zumal vorliegend der Beschwerdeführer an der bisherigen Verfahrensdauer ebenfalls seinen Anteil trägt.30 Dennoch erging der vorliegende Beschwerdeentscheid innerhalb einer verhältnismässig kurzen Behandlungsfrist von rund fünf Monaten seit Beschwerdeeingang bei der BVD.