Das AWA führt in der Stellungnahme vom 7. Dezember 2020 aus, an der Gewässerschutzbewilligung seien zwei Fachbereiche des AWA (Grundstücksentwässerung und Bodenschutz) beteiligt gewesen. CHF 345.-- seien auf den Fachbereich Grundstücksentwässerung und CHF 210.-- auf den Fachbereich Bodenschutz entfallen. Der Gesamtaufwand habe zwischen vier und fünf Stunden betragen. Zusätzlich zum üblichen Aufwand seien vorliegend Rücksprachen mit der Gemeinde und dem Beschwerdeführer notwendig gewesen, weil die eingereichten Unterlagen nicht vollständig gewesen seien. Das AWA begründet die erhobenen Gebühren nachvollziehbar.