Der Beschwerdeführer rügt weiter die Kosten von CHF 555.-- für die Gewässerschutzbewilligung des AWA vom 8. Juli 2019. Gemäss der damals gültigen Fassung der GebV konnte für Gewässerschutzbewilligungen zwischen 120 und 4590 Taxpunkte erhoben werden (Anhang 8 Ziff. 3.7 Bst. a GebV in der Fassung vom 1. Mai 2019). In der heutigen Fassung beträgt der Rahmen zwischen 170 und 4590 Taxpunkte (Anhang 8 Ziff. 1.3.4 GebV). Das AWA führt in der Stellungnahme vom 7. Dezember 2020 aus, an der Gewässerschutzbewilligung seien zwei Fachbereiche des AWA (Grundstücksentwässerung und Bodenschutz) beteiligt gewesen.