Den verschiedenen Bedürfnissen von Verkehrsteilnehmenden und Normregelwerken sei mit einer einfachen Projektanpassung Rechnung zu tragen. Für das Grundstück sei zudem nur ein Strassenanschluss zu bewilligen, sofern dies betrieblich vereinbar ist. Die beste Variante sei im Bereich des östlich vorgesehenen Strassenanschlusses auf die Parzelle Nr. N.________. Ausserdem sei der nördliche Strassenanschluss auf eine Mindestbreite gemäss Schleppkurven zu reduzieren.