Muss die Wasserfassung nicht gleichzeitig als Fundament dienen, sind zudem andere Formen der Wasserspeicherung denkbar, die allenfalls weniger landwirtschaftliche Fläche beanspruchen. Dies kann beispielsweise auf ein Wassersilo zutreffen. Die befestigten Vorplätze sind überdies ebenfalls zu gross und weisen, anders als die Remise, keinen konstruktiven Zusammenhang zur Wasserfassung auf. Schliesslich ist auch unklar, ob die Wasserfassung selbst nicht überdimensioniert ist: Der Beschwerdeführer erweiterte deren Grundfläche im Rahmen der Projektänderung um 48 m2, ohne die Notwendigkeit der Vergrösserung zu begründen.