Allfällig zusätzlich notwendige Fahrmanöver aufgrund einer kleineren Vorplatzfläche ändern daran nichts. Weiter will der Beschwerdeführer mit der Projektänderung nicht nur Vorplätze errichten, sondern auch die ursprünglich geplante Grundfläche der Remise von 120 m2 auf neu 300 m2 erhöhen. Die geplante Vergrösserung begründet er nicht. Aus den Akten geht lediglich hervor, dass der Beschwerdeführer seine Inventarliste erweitert hat und neu 61 m2 mehr Raumbedarf geltend macht als noch zu Beginn.16 Der zusätzlich geltend gemachte Raumbedarf ist damit erheblich kleiner als die geplante Flächenvergrösserung der Remise.