Die zwei befestigten Plätze befinden sich nördlich und südlich der Remise und weisen einen jeweils separaten Strassenanschluss auf. Die nördliche Fläche ist rund 20 m breit und 13.75 m lang, der südliche Vorplatz weist eine Breite von ca. 9 m und eine Länge von ca. 33 m auf. Im vorinstanzlichen Verfahren führte der Beschwerdeführer insbesondere aus, die beiden Vorplätze sollen erstellt werden, damit durch das Gebäude hindurch gefahren werden könne. Dies entspreche dem Stand der heutigen Technik. Durch das wegfallende Rückwärtsmanövrieren und erneute Zusammenhängen der Fahrzeuge würde Zeit und Geld gespart und das Unfallrisiko minimiert.15