Selbst wenn die aktuellen Räume im Dorfkern somit objektiv nicht mehr geeignet sein sollten, hätte der Beschwerdeführer unter Berücksichtigung der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet zunächst Alternativstandorte inklusive anderen Mietobjekten in der Bauzone prüfen müssen. So befindet sich in ca. 500 m Entfernung zum Betrieb des Beschwerdeführers eine Arbeitszone, wo die Lagerung von Geräten und Maschinen und auch die Verarbeitung der Früchte ohne weiteres zonenkonform sind. Stattdessen beschränkte sich der Beschwerdeführer bei der Suche nach einem anderen Standort lediglich auf das landwirtschaftliche Nachbargrundstück.14