die Lagerung der Maschinen und Geräte und auch die Verarbeitung der Produkte können in der Bauzone erfolgen. Die Gemeinde und das AGR weisen im Bauabschlag vom 4. September 2020 bzw. in der Verfügung vom 18. August 2020 ebenfalls darauf hin, dass es sich beim geplanten Gebäude nicht um eine Tierhaltungsanlage, sondern um eine Remise für Maschinen und Geräte handle, die keinen grösseren Abstand zu anderen Bauten bedürfe.