solle Platz für die Geräte und Maschinen bieten sowie der Verarbeitung und der Lagerung der ersten Stufe der auf dem Betrieb produzierten Feldfrüchte dienen. Vorliegend bestehe jedoch kein objektiver Bedarf, direkt neben der eigentlichen Produktion der Feldfrüchte einen Einstell- und Lagerraum zu erstellen. Das vorgesehene Gebäude sei nicht zwingend auf einen Standort im «im freien Feld» angewiesen. Landwirtschaftliche Betriebe mit den gleichen landwirtschaftlichen Kulturen würden in den wenigsten Fällen über entsprechende Möglichkeiten verfügen. Ein objektiver Bedarf für den Bau auf dem Grundstück selbst bestehe allenfalls einzig für das Wasserreservoir.