3. Im Frühling 2019 reichte der Beschwerdeführer eine Projektänderung ein, die insbesondere die Vergrösserung der Wasserfassung und des Schopfs sowie die Errichtung von zwei befestigten Vorplatzflächen mit jeweils separaten Strassenanschlüssen beinhaltete. Gegen das Vorhaben erhob unter anderem die Beschwerdegegnerin Einsprache. Das LANAT und das AGR beurteilten auch das angepasste Projekt als nicht zonenkonform. Am 4. September 2020 erliess die Gemeinde erneut einen Bauabschlag.