Die Gemeinde Pieterlen erteilte dem Vorhaben daraufhin mit Entscheid vom 6. November 2017 den Bauabschlag. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 4. Dezember 2017 Beschwerde bei der damaligen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit dem 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), ein. Die BVD hiess die Beschwerde insoweit gut, als sie mit Entscheid vom 6. August 2020 den Bauabschlag aufhob und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen zurückwies.