2. Das Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern (LANAT) kam im Fachbericht vom 25. April 2017 zum Schluss, das Bauvorhaben sei in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform. Für das Bauvorhaben sei daher eine Ausnahmebewilligung erforderlich. Mit Verfügung vom 31. Oktober 2017 verweigerte das AGR die Anerkennung der Zonenkonformität sowie die Gewährung einer Ausnahmebewilligung. Die Gemeinde Pieterlen erteilte dem Vorhaben daraufhin mit Entscheid vom 6. November 2017 den Bauabschlag.