Die neue Verkehrsführung hat deshalb auch eine wesentliche Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Veloverkehr zur Folge. Das Bauvorhaben ist deshalb geeignet, erforderlich und zumutbar, um das angestrebte Ziel zu erreichen, die Sicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger im Bereich der Haltestelle A.________ zu erhöhen. Die Beschwerde erweist sich somit auch in dieser Hinsicht als unbegründet. 6. Ergebnis und Kosten