Wie bereits oben ausgeführt, hat der umstrittene Spurabbau keine zusätzlichen Auswirkungen auf den Rückstau auf der L.________- und K.________strasse. Eine zusätzliche Fussgängerampel im Bereich der Tramgleise ist keine Alternativmassnahme zum Bauvorhaben, sondern allenfalls als zusätzliche Massnahme prüfenswert. Sie stellt deshalb kein milderes Mittel dar. Im Übrigen war die Situation mit den beiden Fahrspuren aufgrund der Spurwechsel für Velofahrende sehr gefährlich. Die neue Verkehrsführung hat deshalb auch eine wesentliche Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Veloverkehr zur Folge.