Verkehrssicherheit bei. Dazu ist der zusätzlich geschaffene Platz im Bereich der Fussgängerquerung ebenso erforderlich wie das Geländer. Dass sich einzelne Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht an die Verkehrsregeln halten, lässt sich mit baulichen und verkehrstechnischen Massnahmen nicht verhindern. Anders als die Beschwerdeführer glauben machen wollen, handelt es sich dabei allerdings nicht um die Regel, sondern um die Ausnahme, weshalb es sich dabei gemäss Monitoringbericht um ein vernachlässigbares Problem handelt.39 Wie bereits oben ausgeführt, hat der umstrittene Spurabbau keine zusätzlichen Auswirkungen auf den Rückstau auf der L.________- und K.________strasse.