Eine Verhältnismässigkeitsprüfung ist deshalb nicht erforderlich. Wie die Beschwerdegegnerin in ihrer Beschwerdeantwort zutreffend ausführt, wäre das Bauvorhaben im Übrigen auch unter diesem Gesichtspunkt bewilligungsfähig; darauf kann verwiesen werden. Insbesondere hat die Auswertung des Verkehrsversuchs gezeigt, dass die vergrösserte Mittelinsel mit den neu angebrachten Geländern die Sicherheit deutlich erhöht hat.37 Sie bietet auch bei hohem Fussgängeraufkommen genügend Aufenthaltsfläche. Die Geländer erhöhen die Aufmerksamkeit der Fussgängerinnen und Fussgänger, bewirken, dass sie sich vor dem Queren der Tramgleise umschauen, hindern sie aber nicht am Queren.38