Damit könnte der Tramverkehr ebenfalls berücksichtigt und weitere Unfälle viel effektiver verhindert werden, als dies durch das Bauvorhaben versucht werde. Würde die Lösungsvariante mit einer Fussgängerampel umgesetzt, anstatt die zweite Fahrspur aufzuheben, bestünde auch keine zusätzliche Gefahr der Staubildung in der L.________- und K.________strasse. Das Bauvorhaben sei deshalb nicht bewilligungsfähig.