wären, würde es an der Erforderlichkeit fehlen. Es sei unbestritten, dass die Aufhebung einer Fahrspur, insbesondere während Stosszeiten, zu einem enormen Rückstau führe. Dieser beeinträchtige nicht nur die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, sondern führe auch dazu, dass die Ausfahrt des Parkings B.________ resp. der gesamte Verkehr in der K.________strasse erheblich beeinträchtigt werde. Als milderes Mittel komme insbesondere eine weitere Fussgängerampel im Tramfahrbereich in Betracht. Damit könnte der Tramverkehr ebenfalls berücksichtigt und weitere Unfälle viel effektiver verhindert werden, als dies durch das Bauvorhaben versucht werde.