Diese Situation sei durch die Vorkehren noch verschärft worden, weshalb neben den Tramunfällen neu noch zusätzliche Unfälle mit dem motorisierten Verkehr zu erwarten seien. Erschwerend komme hinzu, dass unmittelbar vor der Schutzinsel ein Wechsel der Fahrspur erfolgen müsse, da die Fahrbahn von zwei auf eine Spur reduziert worden sei. Selbst wenn die baulichen Massnahmen geeignet 30 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 22 N. 13 31 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1)