a) Die Beschwerdeführer machen geltend, bei den baulichen Massnahmen werde nicht berücksichtigt, dass das Perron wegen des Labyrinths aus Geländern von Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung nur mühsam bzw. gar nicht überquert werden könne. Die Strassenquerung werde für die betroffenen Personen demnach nicht erleichtert, sondern erheblich erschwert. b) Zu den Grundsätzen, die bei Strassenbauvorhaben berücksichtigt werden müssen, gehört auch die Forderung, dass Verkehrswege für Menschen mit Behinderung möglichst ohne fremde