_ ändert sich jedoch bis zum Einmündungsbereich der K.________strasse nichts an der vorhandenen Fahrbahnbreite. Insbesondere findet im Bereich der Einmündung K.________strasse keine (zusätzliche) Verengung statt. Dort wird lediglich die Markierung angepasst, so dass eine neue Velodurchfahrt entsteht. Die Durchfahrtsbreite wird somit durch das Bauvorhaben nicht verändert. Eine bauliche Verengung gibt es erst ab dem Tramperron A.________ und zwar lediglich auf einer Länge von etwas über 20 m. Die Durchfahrtsbreite stadtauswärts zwischen dem verbreiterten Perron und dem Fahrbahnrand beträgt an der engsten Stelle gemäss den Plänen über 7 m.