Gründen Ausnahmen bewilligen (Art. 47 Abs. 1 SV). c) Gemäss Ziff. 3.12 Anhang 1 der SV ist die L.________strasse Teil einer Versorgungsroute des Typs III. Sie hat somit eine Durchfahrtsbreite von 4.5 m, eine lichte Höhe von 4.8 m und eine Tragfähigkeit von 90 Tonnen Gesamtgewicht aufzuweisen. Zwar trifft es zu, dass der punktuelle Spurabbau über circa 75 m auf der L.________strasse stadtauswärts dazu führt, dass auf dieser Strecke bloss noch eine Fahrspur vorhanden ist. Mangels baulicher Massnahmen im Bereich östlich der Tramhaltestelle A.________ ändert sich jedoch bis zum Einmündungsbereich der K.________strasse nichts an der vorhandenen Fahrbahnbreite.