Gemäss Monitoringbericht hat der Spurabbau auf der L.________strasse keine Auswirkungen auf den Rückstau Richtung G.________. Hingegen reicht die Leistungsfähigkeit der Rechtsabbiegespur auf der L.________strasse Richtung M.________strasse nicht aus. Dieser Rückstau bestand aber schon vorher.28 Die Staubildung auf der L.________- und der K.________strasse zu den Hauptverkehrszeiten kann somit nicht dem Bauvorhaben angelastet werden. Es ist zudem notorisch, dass es zu Stosszeiten in allen grösseren Städten und den Agglomerationen Rückstau auf dem Strassennetz gibt.