Zudem verlaufe der Verkehr auf beiden Seiten der Insel in die gleiche Richtung, was für den Fussverkehr ungewohnt sei. Ausserdem könne die Lichtsignalanlage, die den Übergang über die MIV-Spuren regle, zu Missverständnissen beim Übergang über die Tramspuren führen.25 Es bestanden somit Sicherheitsdefizite, die behoben werden mussten. Die Beschwerdegegnerin traf deshalb verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit bei der fraglichen Fussgängerüberquerung. So demarkierte sie den Fussgängerstreifen im Bereich der Tramschienen, brachte beidseitig der Tramschienen ein Warnpiktogramm an und reduzierte auf der Tramstrecke im Abschnitt zwischen den Haltestellen G.________ und A.______