In ihrer Beschwerdeantwort vom 3. Dezember 2020 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Sie macht insbesondere geltend, Streitgegenstand würden nur die baulichen Massnahmen bilden. 5. Das Rechtsamt stellte den Beschwerdeführern eine Kopie des Monitoringberichts betreffend Verkehrsversuch A.________ vom 26. November 2019 (Beilage zur Beschwerdeantwort) zu und es gab den Beteiligten Gelegenheit, allfällige Schlussbemerkungen einzureichen. Von dieser Möglichkeit machten die Beschwerdeführer Gebrauch. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen.