4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In seiner Eingabe vom 25. November 2020 verzichtet das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland auf eine förmliche Vernehmlassungseingabe. Das Bauinspektorat der Stadt Bern hat mit Eingabe vom 30. November 2020 die bewilligten Pläne eingereicht. Es beantragt die Abweisung der Beschwerde, soweit überhaupt darauf einzutreten sei. In ihrer Beschwerdeantwort vom 3. Dezember 2020 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.