3. Dagegen reichten die Beschwerdeführer 1 und 2 am 29. Oktober 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 30. September 2020, die Erteilung des Bauabschlags und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands unter Androhung der Ersatzvornahme. Eventuell sei der Gesamtentscheid aufzuheben und das nachträgliche Baugesuch zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.