Das Bauinspektorat der Stadt Bern überwies das Baugesuch zuständigkeitshalber dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Gegen das Bauvorhaben erhoben einerseits die Beschwerdeführer 1 und 2 und andererseits Pro Velo Bern Einsprache. Aufgrund der Einsprache von Pro Velo Bern nahm die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung vor. Die Beschwerdeführer 1 und 2 hielten ausdrücklich an ihrer Einsprache fest, Pro Velo liess sich nicht zur Projektänderung vernehmen. Mit Gesamtentscheid vom 30. September 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung.