2. Am 14. Januar 2020 reichte die Beschwerdegegnerin ein Baugesuch ein für die Verbreiterung des Perrons am A.________ auf Parzellen Bern 3 Grundbuchblatt Nrn. H.________. Bei den Baugrundstücken handelt es sich um eine Gemeindestrasse (Verkehrsanlage). Die Beschwerdegegnerin wies im Baugesuch darauf hin, dass das Bauvorhaben bereits als Provisorium ausgeführt sei und nun nach der Erprobung in ein Definitivum überführt werden solle. Auslöser für die provisorischen Sofortmassnahmen seien zwei Todesfälle in den Jahren 2011 und 2018 gewesen. Das Bauinspektorat der Stadt Bern überwies das Baugesuch zuständigkeitshalber dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland.