Dagegen reichte der Beschwerdeführer 1 am 6. Mai 2019 beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eine baupolizeiliche Anzeige ein und teilte mit, er wolle sich am Verfahren als Partei beteiligen. Das Regierungsstatthalteramt nahm die Eingabe als aufsichtsrechtliche Anzeige entgegen und gab der Beschwerdegegnerin Gelegenheit zur Stellungnahme. Anschliessend teilte es dem Beschwerdeführer 1 am 28. Juni 2019 schriftlich mit, bei den baulichen Massnahmen (Geländer, Belag und Markierung) handle es sich um bewegliche Elemente in Zusammenhang mit einem Verkehrsversuch, weshalb keine