1. Mit Medienmitteilung vom 8. April 2019 informierte die Beschwerdegegnerin, bei der Tramhaltestelle A.________ fänden ab sofort Bauarbeiten statt. Hierbei werde das Perron verbreitert und mit einem Geländer ausgestattet. Zudem werde die linke der beiden Fahrspuren stadtauswärts auf einer Länge von circa 70 Metern aufgehoben. Bei den baulichen Massnahmen handle es sich um Provisorien, deren Auswirkungen auf den Verkehr mit einem Monitoring erhoben und anschliessend ausgewertet würden. Dagegen reichte der Beschwerdeführer 1 am 6. Mai 2019 beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eine baupolizeiliche Anzeige ein und teilte mit, er wolle sich am Verfahren als Partei beteiligen.