b) Die Beschwerdeführenden 2 und 3 haben dem Beschwerdegegner Parteikosten im Umfang von CHF 2750.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden 2 und 3 haften solidarisch für diesen Betrag. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - Herrn E.________ und Frau D.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt G.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Köniz, Bauinspektorat, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat