b) Den Beschwerdeführenden 2 und 3 werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 1200.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden 2 und 3 haften solidarisch für diesen Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. a) Der Beschwerdeführer 1 hat dem Beschwerdegegner Parteikosten im Umfang von CHF 2750.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen.