a) Der Beschwerdeführer 1 bringt vor, die Erschliessung der neuen Liegenschaften hätte über die private Wegparzelle Köniz-Grundbuchblatt Nr. L.________ zu erfolgen, jedoch sei dort bereits heute die Verkehrssicherheit nicht genügend. Damit die Wegfahrten nicht mehr rückwärts in den O.________weg erfolgen würden, sei im Bereich der südlichen March der Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. P.________ ein Wendeplatz zu erstellen. In einem neuen Dienstbarkeitsvertrag sei das rückwärts Einmünden in den O.________weg für alle Anstösser und Besucher zu verbieten.