Die Möglichkeit einer Baustellenerschliessung via Könizbergwald wurde mit der Waldabteilung Mittelland (Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern) vor Ort besprochen, jedoch hat diese die Bewilligungsfähigkeit verneint. Mit Amtsbericht vom 11. März 202020 hat die Waldabteilung Mittelland das Bauvorhaben beurteilt und diese Auffassung auch schriftlich festgehalten. Der Amtsbericht bildet integraler Bestandteil des vorliegend 14 Grundstücke Köniz-Grundbuchblatt Nrn. Q.________, M.________, P.________ und R.________. 15 Auf der Wegparzelle Köniz-Grundbuchblatt Nr. L.________ist als Dienstbarkeit ein Wegrecht zu Gunsten der