Zufahrt zur Baustelle auf der Parzelle Köniz-Grundbuchblatt Nr. P.________ benützt werden kann, ist eine zivilrechtliche Frage und ist im vorliegenden Verfahren vorfrageweise zu prüfen. Die Wegparzelle Köniz-Grundbuchblatt Nr. L.________ dient den dominierenden Grundstücken14 sowie zwei weiteren Grundstücken15 als Zufahrtsstrasse. Als Miteigentümer darf der Beschwerdeführer diese Wegparzelle uneingeschränkt nutzen. Dieses Recht wird einzig durch die im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit «Stationierungsverbot» eingeschränkt. Demnach haben sich die Eigentümer dieser Parzelle verpflichtet, das Stationieren von Motorfahrzeugen, Fuhrwerken, Motorräder und Fahrräder zu unterlassen.16