c) Es ist unbestritten, dass die Baustellenerschliessung infolge der engen Strassenverhältnisse im Quartier herausfordernd ist. Jedoch dürfen an die Baustellenerschliessung eines Einzelprojekts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, da anderenfalls Bau, Umbau und Sanierung von Liegenschaften in Quartieren verunmöglicht werden könnten. 8 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 2 N. 4a. 9 Entscheide der BVD RA Nrn. 110/2019/186 vom 2. März 2020 E. 4d, 110/2013/47 vom 15. Mai 2013 E. 4,