Einzige Ausnahme sei das als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragene Stationierungsverbot. Wenn alle öffentlichrechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien, habe er Anspruch auf Erteilung der Baubewilligung. Deshalb komme es nicht darauf an, welche Wünsche die Nachbarn an die Baustellenerschliessung haben. Er habe eine Baustellenerschliessung durch den Könizbergwald geprüft. Diese Möglichkeit werde aber von der Waldabteilung Mittelland abgelehnt. Mit dem ursprünglichen Baustellenkonzept der Architekten K.______