2. Baustellenerschliessung a) Die Beschwerdeführenden erachten die Baustellenerschliessung als ungenügend. Sie führen insbesondere aus, die Platzverhältnisse im Quartier seien eng und die Verkehrssicherheit sei nicht gegeben. Die Baustellenerschliessung hätte via Könizbergwald zu erfolgen, wie dies bereits bei Neubauten auf anderen Parzellen der Fall gewesen sei. Zudem sei das Baustellenerschliessungskonzept für ein früheres, nicht bewilligtes Bauprojekt erstellt und für das nun vorliegende Neubauprojekt ohne Anpassung übernommen worden.