4. Mit Verfügung vom 2. Februar 2021 stellte das Rechtsamt den Parteien den Amtsbericht Bauten und Anlagen in Waldnähe des Amts für Wald des Kantons Bern vom 11. März 2020 zu, welcher integraler Bestandteil des vorliegend angefochtenen Gesamtbauentscheids bildet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Beschwerdegegner reichte mit Schreiben vom 12. Februar 2020 [recte: 2021] die Kostennote ein und verzichtet unter Hinweis auf die zugestellten Unterlagen auf eine weitere Stellungnahme