2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer 1 am 26. Oktober 2020 sowie die Beschwerdeführenden 2 und 3 am 28. März [recte: Oktober] 2020 je separat Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. In ihren Hauptbegehren beantragen sie allesamt – zumindest sinngemäss – die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 5. Oktober 2020 sowie die Erteilung des Bauabschlags. Mit ihrem sinngemässen Eventualbegehren beantragen alle Beschwerdeführenden die Prüfung der Baustellenerschliessung über den Könizbergwald. Der Beschwerdeführer 1 beantragt zudem die Errichtung eines neuen Dienstbarkeitsvertrags betreffend die Wegrechtsparzelle Köniz-Grundbuchblatt Nr. L.__