1. Der Beschwerdegegner reichte am 20. Dezember 2019 bei der Gemeinde Köniz ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses sowie den Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser samt Autoabstellplatz und Velounterstand auf den Parzellen Köniz- Grundbuchblatt Nrn. B.________, F.________ und P.________. Die Parzellen liegen in der Überbauungsordnung «H.________» Liebefeld in der Zone mit Planungspflicht Nr. 5/5 sowie im Siedlungsschutzgebiet. Es ist geplant, die Baustelle und anschliessend die beiden Mehrfamilienhäuser über die bestehende Privatstrasse (Parzelle Köniz-Grundbuchblatt Nr. L.________) zu erschliessen. Im Grundbuch ist die Privatstrasse als Anmerkungsgrundstück