Sie bringen vor, Baubewilligungsverfahren müssten sistiert werden, bis die Grundlagen für die Beurteilung adaptiver 5G-Sendeantennen vorlägen und bis ein Qualitätssicherungssystem (QS-System) sowie ein Messverfahren für adaptive Antennen bestünden. Damit verlangen sie sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Zwischenverfügung. Die Beschwerdeführer beziehen sich in ihrer Beschwerde eindeutig auf die angefochtene Zwischenverfügung, in welcher die Vorinstanz das Begehren der Beschwerdeführer um Sistierung des Baubewilligungsverfahrens ablehnte. Damit haben die Beschwerdeführer ihren Beschwerdewillen gegen die Zwischenverfügung erkennbar zum Ausdruck gebracht.