a) Die Beschwerdeführer wehren sich in ihrer als "Baubeschwerdeantwort zu Baugesuch" betitelten Eingabe vom 23. Oktober 2020 gegen die Zwischenverfügung des Regierungsstatthalteramtes Frutigen-Niedersimmental. Aus der Rechtsschrift geht hervor, dass sie mit den Schlussfolgerungen der Vorinstanz in der angefochtenen Zwischenverfügung vom 30. September 2020 nicht einverstanden sind. Sie bringen vor, Baubewilligungsverfahren müssten sistiert werden, bis die Grundlagen für die Beurteilung adaptiver 5G-Sendeantennen vorlägen und bis ein Qualitätssicherungssystem (QS-System) sowie ein Messverfahren für adaptive Antennen bestünden.