Das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental bemerkt in der Stellungnahme vom 10. November 2020, ohne einen förmlichen Antrag zu stellen, dass die in der Beschwerde vorgebrachen Rügen keine Sistierung zu begründen vermöchten. Die Abteilung Immissionsschutz des AUE kommt in ihrer Stellungnahme vom 20. November 2020 zum Schluss, dass es trotz der offenen zukünftigen Ausgestaltung des Regelwerkes für adaptive Antennen nicht nötig sei, das Baubewilligungsverfahren zu sistieren. Ihre Beurteilung habe ergeben, dass die geplante Mobilfunkanlage die Bestimmungen der NISV3 erfülle und bewilligungsfähig sei.