4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Ferner holte es bei der Abteilung Immissionsschutz des Amts für Umwelt und Energie (AUE)2 eine Stellungnahme zur Beschwerde ein. In ihrer Beschwerdeantwort vom 25. November 2020 beantragt die Beschwerdegegnerin, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. Das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental bemerkt in der Stellungnahme vom 10. November 2020, ohne einen förmlichen Antrag zu stellen, dass die in der Beschwerde vorgebrachen Rügen keine Sistierung zu begründen vermöchten.