3. Gegen diese Zwischenverfügung wehren sich zwei Beschwerdeführer mit einer als "Baubeschwerdeantwort zu Baugesuch" betitelten Eingabe bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Sie bringen diverse Gründe vor, weshalb die Vorinstanz das Baubewilligungsverfahren hätte sistieren sollen.